Digitale Gesellschaft: Erschütternde Ignoranz der Politik

Die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD hat sich auf zwölf Arbeitsgruppen für die Verhandlungen verständigt.[1] Bedauerlicherweise ist das Megathema digitale Gesellschaft nicht als eigenständige AG organisiert worden. Trotz NSA-Skandal, massiver Verstöße gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht nur durch verbündete Staaten wie die USA und Großbritannien, sondern eben auch durch Unternehmen insbesondere aus dem IKT-Bereich, der Bedrohung durch Cyberwar und Spionage sowie Sabotage nicht nur bei Bürgern und staatlichen Institutionen, sondern auch bei Unternehmen, wird dieses Problemfeld von den beiden großen Parteien nicht ernst genommen. Es wird eben unter anderem in einer Reihe von AG Erwähnung finden. Wie wenig die drohende Koalition des Stillstands sich dem Thema digitale >Gesellschaft verschrieben hat, zeigt auch ein aktueller Beitrag von Karl-Heinz Neumann, Direktor des WIK, der sich mit den Parteiprogrammen zur Bundestagswahl auseinandergesetzt hat. Insbesondere CDU/CSU und SPD glänzen dort mit Ignoranz und allgemeinen Floskeln, wenn es um den Ausbau der Breitbandinfrastruktur in Deutschland geht.[2]

Offensichtlich wegen der von Peer Steinbrück ernannten Expertin Gesche Jost[3], einer Design Professorin an der UdK in Berlin, landet das Thema digitale Gesellschaft bei der Arbeitsgruppe Kultur.  Anstelle auch dieses Thema insbesondere in den AGs Wirtschaft und Verbraucherschutz zu verorten und eben auch die Aspekte Verteidigung etc. in einem Gesamtrahmen zu debattieren, droht das Thema in den einzelnen AGs komplett unterzugehen. Mithin werden voraussichtlich zentrale Aspekte der digitalen Gesellschaft wenig Beachtung bei den potentiellen Koalitionären finden. Im Zweifelsfall wird man einfach den Vorgaben der EU-Kommission und der Lobby folgen. Das ist keine Politikgestaltung, sondern blinder Opportunismus, weil man in beiden Parteien keine Kompetenzen aufgebaut hat. Mithin wird Deutschland weiterhin „Neuland[4]“ auf dem Weg in die digitale Gesellschaft zum Nachteil der Bürger und der Wirtschaft bleiben.  Wen wundert‘s bei einer solchen Kanzlerin.

Industriespionage oder Sabotage: Wissen ist Macht

In einem globalen Wettbewerb wird Wissen in einer Wissensgesellschaft immer wichtiger. Insbesondere das Wissen um das Wissen der anderen insbesondere auch in der Wirtschaft schafft entscheidende Wettbewerbsvorteile. Es führt zu einem unfairen asymmetrischen Wettbewerb. Mithin ist Industriespionage derzeit eine der rasant wachsenden Branchen weltweit.

Bisher richteten sich die Blicke aufgrund des Kalten Krieges insbesondere aus Russland und seine Verbündeten. Hinzu kamen nach Japan in den 1980er Jahren insbesondere zuletzt China, dass in seinem rasanten wirtschaftlichen Aufholprozess sich das Wissen der am weitesten fortgeschritten Länder und Unternehmen weltweit aneignen möchte.

Die USA haben zuletzt massive Vorwürfe gegen China wegen dessen Industriespionage in den USA erhoben, die insbesondere auch die Waffenprogramme der großen US-Hersteller als Ziel haben. Cyber-Attacken werden nach amerikanischer Strategieauffassung als feindliche Akt angesehen, der quasi einer Kriegserklärung gleichkäme und mit entsprechenden Mitteln beantwortet werden könnte.

Mit dem Stuxnet Virus wurde eine weitere Qualität erreicht. Es geht nicht mehr nur um das Ausspähen von Informationen, sondern es geht um direkte Manipulationen von Industrieanlagen. In diesem Fall haben vermutlich die USA und Israel damit die Gaszentrifugen im Iran für die Anreicherung von Uran so stark beschädigt, dass damit das Atomwaffenprogramm des Iran zumindest wesentlich in seinem Zeitplan zurückgeworfen wurde. Dies muss jedoch nicht nur aus militärischen Erwägungen erfolgen. Sabotage an Industrieanlagen von Konkurrenten wären ein ebenso lohnendes Motiv.

Hier zeigt sich bereits, dass der militärisch-industrielle Komplex – ein Begriff der aus Dwight D. Eisenhower zurückgeht – aufgrund seiner engen Verflechtung von Militär und Wirtschaft besonders sensibel für Industriespionage ist. Aber es kommt hinzu, dass durch Imitation und Produktpiraterie in nahezu allen Wirtschaftsbereichen sich intellektuelles Kapital anderer widerrechtlich angeeignet und zum Schaden der jeweiligen Eigentümer von den Produktpiraten verwerten, zunehmend intensiver als Option eingesetzt wird.

Umso mehr lösten die Veröffentlichung von Snowden über die Kompletterfassung und Speicherung sämtlicher Kommunikationsprozesse im Bereich der Telekommunikation und des Internets erstaunen bei der breiten Weltöffentlichkeit aus. Waren es nicht bisher die Politiker der USA gewesen, die sich gegen die Industriespionage anderer Länder in den USA gewandt hatten, die nun plötzlich unter den Verdacht stehen selber in einem weltweit einmaligen Stil dieses ebenso zu betreiben.

Die Information – laut Spiegel, der Einsicht in interne Unterlagen der NSA, die Snowden entwendet hat -, dass Deutschland das Hauptziel der amerikanischen und britischen Spionageaktivitäten in Europa sei, hat die deutsche Wirtschaft alarmiert. Schätzungen gehen bereits jetzt von einem wirtschaftlichen Schaden für Deutschland, der durch Produktpiraterie entsteht, von jährlich rund 50 Mrd. Euro aus. Diese Schäden könnten in der Zukunft noch deutlich zunehmen.

Der VDMA, der Verband der deutschen Maschinen- und Anlagebauer, hat sich außerordentlich besorgt gezeigt, dass der mittelständisch geprägte Sektor, der weltweit führend in seiner technologischen Entwicklung ist, und, der eine Säule der deutschen Exporterfolgs bildet, durch die im großem Stil in den USA und Großbritannien betriebene  Industriespionage neben der aus China in Gefahr geraten könnte durch das Ausspähen seines Know-Hows massiv an seiner technologischen Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu Firmen aus diesen Ländern geschädigt werden könnte.

In einem aktuellen Whitepaper werden Vorschläge seitens des VDMA unterbreitet, wie man sich besser gegen solche Cyber-Attacken schützen könnte. Da gerade beide Länder in den zurückliegenden Jahrzehnten die Weiterentwicklung ihrer eigenen industriellen Basis vernachlässig haben und jetzt nachdem sie diese Schwäche erkannt haben versuchen mit den weltweit führenden Ländern mit einer starken industriellen Basis wieder aufzuschließen, macht den ungehinderten Zugang zum Wissen der anderen besonders wichtig. Man befindet sich dort ja in der Position eine industrielle Basis erst wieder aufzubauen, die zuvor sträflich vernachlässigt worden ist. Ähnliche Befürchtungen äußerte auch kürzlich der ehemalige Geheimdienstkoordinator der Bundesregierung Bernd Schmidbauer, der von den jetzt bekannt gewordenen Aktivitäten der NSA und GCHQ grundsätzlich nicht besonders überrascht war. Man war sich seit langem dieser Bedrohung bewusst gewesen. Allerdings hätten es die Wirtschaft und die Politik versäumt hier rechtzeitig auch entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Der Bundeswirtschaftsminister Rösler sieht auch in diesem Punkt eine große Gefahr für ein Freihandelsabkommen mit den USA. Bereits der überfallartig vorgetragene Versuch mit SOPA; PIPA und Acta die amerikanischen Rechtsvorstellungen über die Eigentumsrechte an geistigem Eigentum weltweit durchzusetzen, stieß gerade noch rechtzeitig auf massivem Widerstand in Europa.

Im Zuge der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen der EU mit den USA, die bereits begonnen haben, sollte Europa daher auch das Thema Industriespionage auf die Agenda setzen. Ohne eine glaubwürdige Selbstbeschränkung und sanktionsbewerte Regelungen, die wechselseitig Fehlverhalten unter Strafe stellt, droht ansonsten ein ungehemmter Spionagewettlauf wer mit den raffiniertesten Methoden seine wirtschaftlichen Interessen durchsetzen kann. Es droht nichts weniger als ein permanenter unsichtbarer Krieg um das globale Weltwissen und dessen wirtschaftlicher Verwertung im Interesse weniger Staaten und Unternehmen, die über die wirtschaftlichen und technischen Mittel verfügen, sich dieses Wissen anzueignen.

Das hat mit dem oftmals viel beschworenen level playing field eines freien und ungehinderten Welthandels nichts mehr zu tun. Es ist höchste Zeit hier durch Grenzziehungen was geht und was nicht, diesem bisher ungehinderten Treiben ein rasches Ende zu setzen.

Google Glass: Eine Innovation mit Risiken und Nebenwirkungen

Mit Google Glass[1] möchte der Konzern the next big thing in den Markt für Kommunikationsgeräte bringen und damit der Konkurrenz insbesondere den anderen Smartphoneherstellern enteilen. Nun tritt neben der bidirektionalen Sprachkommunikation auch noch die visuelle Kommunikation hinzu. Allways on, lautet die Devise. Der Nutzer soll jederzeit Bildinhalte parallel zu seinen direkten Eindrücken beim Anschauen der realen Umwelt durch einfache Kopfbewegung aufzeichnen und später abspielen können. Das klingt verführerische, wirft aber zahlreiche Probleme auf.

Schutz der Nutzer vor Fehlverhalten und Gefährdung der Allgemeinheit

Zum einen gibt es ja auch die Möglichkeit im Sinne der augmented reality[2] nicht nur audiovisuelle Inhalte des Betrachters aufzuzeichnen.  Mithin die Konzentration des Nutzers bleibt auf seine Umwelt fokussiert, sondern er muss parallel dazu eben auch seinen Blick auf ihm eingespiegelte zusätzliche Inhalte konzentrieren.  Das kann jedoch seine Konzentration auf die Umweltwahrnehmung erheblich beeinträchtigen. Wie bereits beim Autofahren mit dem Handy hinlänglich bekannt, senkt dies die Aufmerksamkeit des Fahrers, wenn er seine Konzentration auf die Verarbeitung der augmented Informationen lenkt und dadurch von dem realen Geschehen abgelenkt ist. Gerade wo es um die volle Aufmerksamkeit mit kurzen Reaktionszeiten wie beim Verkehr in der Öffentlichkeit geht, können so wertwolle Bruchteile von Sekunden verloren gehen, die einen Unfall vermeiden oder verursachen. Wahrnehmungsphysiologisch ist daher große Vorsicht geboten, wenn Nutzer in solch kritischen Situationen sich durch ein solches Kommunikationsgerät ablenken lassen. Die damit verbundenen Probleme vom Einsatz von Handys im Straßenverkehr haben ja bereits zur Verpflichtung zur Verwendung von Freisprecheinrichtungen und dem Verbot der Nutzung von Handy von Autofahrern geführt. Hier ist also einerseits die Industrie, d.h. Google gefordert, die Grenzen der unbedenklich Nutzung unter kritischen Rahmenbedingungen, nachzuweisen. Andererseits ist der Gesetzgeber gefordert, durch entsprechende Gebote oder Verbote solche Risiken insbesondere im Interesse der Allgemeinheit auszuschließen. Fahrlässiger Umgang, der die Allgemeinheit gefährdet ist auszuschließen.[3] Grundsatz sollte hier bis zum Beweis des Gegenteils sein, es ist alles verboten was nicht ausdrücklich erlaubt ist.

Schutz der Privatsphäre

Mit der Möglichkeit der Aufzeichnung von audiovisuellen Inhalten durch einfache Kopfbewegung entsteht eine weitere Möglichkeit die Privatsphäre anderer zu verletzen. Wer möchte schon gerne unbemerkt und ohne seine ausdrückliche Einwilligung von jedem aufgezeichnet werden? Der heimliche Verführer Google Glass schafft jetzt eine weitere Möglichkeit hierzu. Es ist daher möglich von vornherein zweckmäßig hier rechtliche Missbrauchsschranken zu etablieren. Jeder Nutzer sollte daher wissen müssen, dass der Einsatz dieses Kommunkationsgerätes zur unberechtigten Aufzeichnung von Personen insbesondere auch h in der Öffentlichkeit dessen Privatsphäre verletzt und daher strafbewehrt ist. Das gilt erst recht in Bereichen die unmittelbar der Privatsphäre zuzurechnen oder den Arbeitsplatz betreffen. Das Ausspionieren von Mitarbeitern und/oder Kunden durch Unternehmen hat hier die Missbrauchsmöglichkeit und praktische Anwendung durch einzelne Unternehmen eindrucksvoll belegt.[4] Umgekehrt setzen sich aber auch Unternehmen oder andere Organisationen einem weiteren Risiko der Spionage durch solche Hilfsmittel aus. Mithin greift Google in erheblichen Umfang in diesen sensiblen Bereich mit neuen Endgeräten ein. Es wäre daher zwingend geboten eine Art Zulassungsverfahren vor dem breiten Verkauf solcher Endgeräte durch den Gesetzgeber zu etablieren. Mit dem Kauf eines solchen Gerätes sollte dessen Nutzer auch in Kenntnis gesetzt werden was er darf und was er nicht darf. Ohne diese ausreichende Belehrung könnte es zu erheblichen Rechtsstreitigkeiten kommen. Google und deren Kunden sollten vorab durch eine Nutzungsordnung, die den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz gewährleistet, in die Verantwortung genommen werden.

Wer hat Zugang zu den Daten?

Die Krise beim Einsatz von Endgeräten, die Nutzerverhalten automatisch protokollieren, stellt die Frage, wie hier das Recht auf informationelle Selbstbestimmung[5] gewahrt werden kann. Gerade der Boom im Bereich der Mobilkommunikation und der Einsatz von Apps zahlloser Hersteller schafft Probleme, da über diese eine Aufzeichnung von Nutzerverhalten ohne dessen ausdrückliche Einwilligung erfolgt. Hinzu kommt, dass diese Daten weitgehend unkontrolliert an Dritte weitergegeben und kommerziell genutzt werden können.  Unter dem Stichwort Big Data[6] werden immer größere individualisierte Datenmengen zu vielfältigen Formen des Profiling eingesetzt. Das kann einerseits für den Kunden auch Vorteile bieten, wenn er auf seine Bedürfnisse zugeschneiderte Informationen auch in der Werbung erhält. Andererseits kann es zu Missbrauch führen. Ein besonders offensichtliches Beispiel ist Mikro-Pricing.[7] So ließe sich aufgrund des bekannten Konsumentenverhaltens entsprechend eine Preisdiskriminierung zu Lasten des Kunden realisieren. Hat er eine hohe Zahlungsbereitschaft auch überhöhte Preise zu akzeptieren, dann wird er systematisch von Anbietern durch solche Preisangebote diskriminiert.

Es ist hinlänglich bekannt, dass Personalchefs inzwischen ausgiebig von Informationen von Bewerbern oder Mitarbeitern Gebrauch machen, um sich so einen Informationsvorteil bei ihren Entscheidungen zu verschaffen.[8] Versicherungen und Banken nutzen Profile potentieller oder bereits vorhandener Kunden zu einer Risikosegmentierung durch Risikoscoring[9] sich Informationsvorteile zu verschaffen. Dabei besteht jedoch auch das Risiko, dass Fehlinformationen den entsprechenden Kunden erhebliche Nachteile bringen können. Google musste ja auch gerade eine Entscheidung des BGH hinnehmen, dass man durch technische Verfahren wie Autocomplete nicht diskriminierende Assoziation zu Lasten des betroffenen bereitstellen darf.[10] Es geht also hier nicht nur um die beabsichtigte Falschinformation über einzelne Personen, sondern auch um die unabsichtliche Desinformation durch fehlerhafte technische Systeme.

Derzeit herrscht jedenfalls die äußerst problematische Lage, die Nutzer als Lieferanten von personalisierten Informationen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch technische Systeme wie jetzt auch noch Google Glass entzogen wird. Insbesondere werden solche Systeme bereits beim Kauf nicht auf eine Konfiguration festlegt, die weitestgehend Missbrauch zu Lasten des Nutzes ausschließt.  So wird auch beispielsweise eine Utility wie Noscript[11], die dem Nutzer die weitgehend vollständige Kontrolle über die Ausführung von diversen Hintergrundprogrammen ermöglicht, nicht als Ausstattung von Browsern und entsprechend vorkonfiguriert angeboten. Stattdessen sollen Nutzer das offene Scheunentor eines ungewollten persönlichen Datentransfers hinnehmen. Hier wäre auch eine breite Aufklärungskampagne der Öffentlichkeit geboten, wie man sich wirkungsvoll gegen solchen Missbrauch schützen kann.

Datenweitergabe von persönlichen Informationen, die ohne Zustimmung durch technische Systeme wie nun auch Google Glass gewonnen werden, sollte grundsätzlich nicht zulässig sein. Insbesondre sollten hierzu auch allgemeine Geschäftsbedingungen klar und unmissverständlich den Nutzer dauerhaft vor unerwünschten Datenklau schützen. Mithin sollten AGBs der verschiedenen durch unabhängige Datenschützer geprüft und auf datenschutzrechtliche Verträglichkeit zertifiziert werden. Die derzeitige Praxis der Anbieter den Nutzer von ihren Diensten vor die Wahl zu stellen, take-it-or-leave-it, ist letztendlich unerträglich. Sie macht Nutzer zum Freiwild, der seine Grundrechte auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung nicht wirkungsvoll durchsetzen kann.

Netzpolitik wird in Zukunft aufgrund seiner weitreichenden Folgen für die Gesellschaft immer wichtiger werden. Rechtszeitig hier einen angemessenen Rechtsrahmen und Zulassungsverfahren zu schaffen ist Aufgabe der Politik um die Grundrechte der Bürger dauerhaft auch in einer sich rasch wandelnden technologischen Umwelt zu gewährlisten. Grundsatz sollte hierbei sein: wehret den Anfängen. Man sollte der normensetzenden Kraft des Faktischen, die faktensetzende Kraft des Normativen entgegen halten. Nur so ist der technologische Fortschritt zum Wohle der gesamten Gesellschaft sicherzustellen. Die Risiken einer zunehmenden Spaltung der Gesellschaft in Wissende und Unwissende über die Privatsphäre einzelner war nie größer als heute. Google Glass ist ein weiterer Schritt in dieser Richtung, wenn der Gesetzgeber versagt und die Grenzziehungen nicht vorab klar und unwiderruflich etabliert.